Damit ein Flugsimulator für die Aus- und Weiterbildung von Piloten für anrechenbares Training benutzt werden kann, muss sowohl das Gerät als auch die Organisation, welches das Gerät betreibt, zertifiziert sein.
Basierend auf den in der Schweiz gültigen europäischen Gesetzen stellt das BAZL mit seinen Inspektorinnen und Inspektoren ein FSTD-Bewilligungsverfahren und die Aufsicht der Geräte als auch der Organisationen sicher. Der Begriff «Flight Simulation Training Devices» FSTD ist der Überbegriff für alle Simulatoren, die für anrechenbares Training verwendet werden dürfen.
Allgemeine Informationen
Interessierte Unternehmen, welche als FSTD Organisation (FSTDO) zertifiziert werden möchten, werden an einem Pre-Application Meeting über den Zertifizierungsprozess informiert. Eine Zertifizierung dauert je nach Qualität der eingereichten Dokumente ungefähr 3-6 Monate. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um einen Termin zu vereinbaren.
Erstzulassungen einer FSTDO bedürfen einer inhaltlichen Prüfung durch einen FSTD Inspektor. Die Mindestanforderung einer FSTDO ist ein Management System (MS), welches in einem «Organisation Management Manual» (OMM) beschrieben wird.
Das «Certification Leaflet - Management System» CL MS steht dem FSTDO als Hilfestellung zur Verfügung, um das OMM zu erstellen.
Im Zulassungspaket FSTDO finden Sie die Dokumente zum Erstellen eines OMM sowie dazugehörige Downloads zur Überprüfung und zum Einreichen der Dokumente.
Zulassungspaket FSTDO
Zulassungen von FSTDs bedürfen einer Evaluation des Simulators durch einen Technischen Inspektor sowie einem FSTD Flight Inspektor (TI und FI). Als gesetzliche Grundlage für die Evaluation dient das zum Zeitpunkt des Antrages gültige «Primary Reference Document» (PRD).
Der Antrag zur Erstzertifizierung eines neuen FSTDs mittels eines «Letter of Application Part A» (LoA Part A) muss spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Inbetriebnahme des Gerätes beim BAZL eintreffen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Erstzertifizierung oft ein längerer Prozess ist, weshalb eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit dem BAZL empfohlen wird.
Zulassungspaket FSTDs
Primary Reference Document (PRD) für Flugsimulatoren
List of qualified FSTDs
Alle in der Schweiz als qualifiziert geltende und von der EASA anerkannten FSTDs werden vom BAZL an die EASA gemeldet und mittels dem EASA FSTD Information System publiziert.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugschulen und Leichtaviatik
Tel: +41 58 466 70 07
Fax: +41 58 465 80 53