Luftverkehrsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Seit Juni 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen. Das Abkommen hat den Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum liberalsierten europäischen Markt gebracht. In Bezug auf die Besitzverhältnisse an Luftfahrtunternehmen verfügen Bürger der Schweiz und der EU über die gleichen Rechte.

Das Abkommen gliedert sich in acht Kapitel mit den Grundzügen und den Anwendungsmechanismen sowie einen Anhang mit sämtlichen Erlassen des europäischen Rechts, die integrierender Bestandteil des Abkommens sind und daher in der Schweiz Anwendung finden.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/rechtliche-grundlagen/internationales/luftverkehrsabkommen/bilaterales-luftverkehrsabkommen-mit-der-europaeischen-gemeinsch.html